Wenn (fast) nichts mehr geht.
Jetzt wird es eng. Die Liquidität des Unternehmens ist angespannt. Sofortmaßnahmen müssen her. Qualifizierter Sachverstand auf einem Spezialgebiet ist erforderlich.
Die Sanierung von Unternehmen in der Krise erfordert höchste Kompetenz, in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Als Wirtschaftsprüfer mit einer Vielzahl von Fortbildungen zu Veranstaltungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts, als Kooperationspartner einer renommierten bundesweit bekannten Insolvenzrechtskanzlei, kann ich Sie umfassend beraten und in dieser schwierigen Situation begleiten.
Wir bieten Ihnen ein besonderes Leistungsspektrum:
- Durchführung von umfangreichen Analysen zur Bestimmung der aktuellen Unternehmenslage, Prüfung und Umsetzung von Sanierungskonzepten sowie insolvenznahe Beratung
- Ableitung und Implementierung maßgeschneiderter Turnaround-Maßnahmen zur finanziellen und leistungswirtschaftlichen Neuausrichtung von Unternehmensaktivitäten
- Erstellung von monatlichen Bankberichten, Soll- Ist Vergleichen
- Führung und Begleitung von Gesprächen mit der Spezialkreditabteilung des jeweiligen Kreditinstituts
- Steuerliche Prüfung eines Sanierungserlasses (vormals § 3 Nr. 66 EStG) und Einholung von verbindlichen Auskünften im Rahmen des Erlasses im Billigkeitswege durch die Finanzverwaltung
Fragen Sie uns. Bevor es zu spät ist.